Um von der Gesetzesnovelle* betroffenen Unternehmen die Anpassung ihrer Systeme zu erleichtern, sieht der Gesetzgeber vorerst eine Übergangsphase vor. Zunächst muss, voraussichtlich ab dem 1. Juni 2012, die erste Warteschleife vor der Gesprächsannahme kostenfrei sein. Die Umstellung des Systems auf eine gesetzeskonforme Lösung für diese Übergangsphase können Colt-Kunden ab April 2012 mit minimalem Aufwand durchführen: Die IN/IVR-Lösung von Colt bietet mit der IN-Funktionalität „Kostenfreie Warteschleife“ ein Tool, das den Anrufer immer dann auf eine kostenfreie Warteschleife im Colt-Netz legt, wenn alle Ressourcen im Call Center belegt sind. Die Schleife kann zudem durch den Kunden beispielsweise mit einer Begrüßungsansage und einer Warteschleifenansage individuell gestaltet werden. Die maximale Dauer dieser Warteschleife ist nach gesetzlicher Vorgabe auf zwei Minuten begrenzt, ist bis dahin keine Verbindung zum Call Center möglich, erfolgt ein Abbruch der Verbindung.
Nach dem Ende der Übergangsphase, voraussichtlich ab dem 1. März 2013, müssen dann auch alle nachgelagerten Warteschleifen, beispielsweise die Weiterleitung des Gesprächs von einem Call Center Agenten an einen anderen Agenten, kostenfrei sein. Obgleich das endgültige technische Realisierungskonzept derzeit noch von der Telekommunikationsbranche erarbeitet wird, hat Colt bereits für jedes der zur Zeit diskutierten Realisierungsszenarien konkrete Lösungen erarbeitet und bietet beispielsweise das derzeit favorisierte „Offline Billing“ seit mehreren Jahren erfolgreich an. Es ermöglicht unter anderem die flexible Preisgestaltung innerhalb einer Verbindung. Individuelle Lösungen, wie zum Beispiel netzbasierte ACD-Lösungen, werden individuell in Abstimmung mit den Kunden entwickelt und implementiert.
„Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes stellt viele Serviceanbieter vor die Herausforderung, ihr System in relativ kurzer Zeit umstellen zu müssen. Der erforderliche technische und finanzielle Aufwand darf nicht unterschätzt werden. Daher bieten wir für die Übergangsphase eine einfache Lösung, um dann gemeinsam mit unseren Kunden die für sie optimale und kostengünstigste Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu entwickeln“, erklärt Dr. Joachim Sinzig, Director Product Management Voice & Reselling bei Colt.
* Hintergrund:
Die Ende Oktober vom Bundestag verabschiedete Änderung des Telekommunikationsgesetzes erlaubt kostenpflichtige Warteschleifen künftig nur noch dann, wenn der Anruf zu einer Ortsnetz- oder Mobilfunknummer oder einer dem Ortsnetz gleichgestellten Rufnummer erfolgt. In allen anderen Rufnummerngassen, zum Beispiel 0180 oder 0900, müssen Warteschleifen künftig kostenfrei sein. Außerdem betrifft die Änderung den Verbraucherschutz bei Anbieterwechseln, den Breitbandausbau und die Regulierung der Netzinfrastruktur. Die Gesetzesnovelle liegt zurzeit im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der andere Aspekte des Gesetzes, wie Parameter der Rundfunkfrequenzvergabe und die Rolle der Länder bei der Regulierung, diskutiert.
Über Colt
Als Europas führende Information Delivery Platform stellt Colt für seine Kunden die Anlieferung, Verarbeitung, Speicherung und Verteilung geschäftskritischer Daten sicher. Als etablierter Geschäftskundenanbieter bedient Colt große und mittelgroße Unternehmen sowie Wholesale-Kunden mit integrierten Netzwerkdiensten und IT Managed Services. Colt betreibt ein Netzwerk mit über 35.000 Kilometer Länge, verbindet 19 Länder mit Stadtnetzen in 39 europäischen Metropolen. Direkte Glasfaseranbindungen führen in 18.000 Gebäude sowie in 19 Colt Rechenzentren. Im Jahr 2010 wurde der Geschäftsbereich Data Centre Services (DCS) gegründet, um innovative modulare Rechenzentren bereitzustellen, die schnell einzurichten sind und äußerst energieeffizient arbeiten.
Colt ist an der London Stock Exchange gelistet (COLT). Weitere Informationen über das Unternehmen und seine Dienstleistungen finden Sie unter www.colt.net.
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